Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Die Richtlinie wurde unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere des Urteils des Bundessozialgerichts vom 12.12.2023 (Az. B 8 SO 20/22 R), rechtlich überarbeitet und ergänzt. Hierdurch wurden insbesondere die Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung nach § 74 SGB XII, die Prüfung der Zumutbarkeit der Kostentragung sowie der Umfang der berücksichtigungsfähigen Bestattungskosten entsprechend der aktuellen Rechtsprechung konkretisiert.
Die Richtlinie ist zur Verwendung bei Anträgen auf Bestattungsbeihilfe anzuwenden.