Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Aufgrund des § 15 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der zurzeit gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Mecklenburgische Seenplatte vom 19.06.2026 und mit Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde vom 05.08.2026 folgende Satzung erlassen:
Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes
Gleichzeitig tritt die Satzung des Verbandes vom 06. Oktober 2020 außer Kraft.