Terminvereinbarung
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Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI oder Geflügelpest) wurde vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte eine Allgemeinverfügung erlassen.
Danach müssen Unternehmer mit 5.000 oder mehr Haltungsplätzen für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ihr Geflügel ab sofort bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sind.
Der Erreger der Geflügelpest, ein hochpathogenes aviäres Influenzavirus, ist unter natürlichen Bedingungen auf Hausgeflügel und Wildvögel übertragbar und kann eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate nach sich ziehen. Influenzaviren sind auch auf andere Tiere und auf den Menschen übertragbar. Es ist daher dringend erforderlich, alle nur möglichen Maßnahmen zu treffen, die die Gefahr einer Einschleppung und Weiterverbreitung des Erregers vermindern können.
Der Erlass der Allgemeinverfügung ist eine vorsorgliche Maßnahme, da am 05.11.2026 im Landkreis Rostock ein Ausbruch der Geflügelpest bestätigt wurde, nachdem bereits am 26.10.2026 in Schleswig-Holstein nach mehreren bestätigten Ausbrüchen eine allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen wurde.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises unter dem Reiter Tierseuchen abrufbar, tritt am 09.11.2026 in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung.