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Hinweise zur rechtsverbindlichen Kommunikation mit der Verwaltung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Allgemeine Anfragen und Hinweise im Rahmen einer formfreien elektronischen Kommunikation können Sie an jede auf www.lk-mecklenburgisch-seenplatte.de angebotene oder auf Briefköpfen der Kommunalverwaltung ausgewiesene E-Mail-Adresse senden.
Für eine formfreie elektronische Kommunikation steht zudem die zentrale E-Mail-Adresse des Landkreises zur Verfügung:
info@lk-seenplatte.de

Übermittlung rechtsverbindlicher, elektronischer Dokumente an die Verwaltung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Die Übermittlung rechtsverbindlicher, elektronischer Dokumente (Anträge, Anzeigen usw.) über die zentrale De-Mail-Adresse  an die Verwaltung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bitte an info@lk-seenplatte.de-mail.de

Voraussetzungen für die Übermittlung sind:
a) die Versandart nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz (Absenderbestätigung; Bestätigung des Versands mit hohem Authentisierungsniveau) und
b) eine sichere Anmeldung nach § 4 De-Mail-Gesetz (zwei geeignete und voneinander unabhängige Sicherungsmittel).
 
Sofern die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind, ist eine sichere Anmeldung nicht notwendig.
De-Mail ist der Name eines auf E-Mail-Technik beruhenden, hiervon aber technisch getrennten Kommunikationsmittels zur "sicheren, vertraulichen und nachweisbaren" Kommunikation im Internet.
Das Hauptziel von De-Mail ist es, Nachrichten und Dokumente über das Internet vertraulich, sicher und nachweisbar zu versenden und zu empfangen und damit ein elektronisches Pendant zur heutigen Briefpost zu etablieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.de-mail.de
 
Austausch mit Behörden:
Ebenfalls stehen 5 elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP) zur elektronischen, interkommunalen und rechtssicheren Kommunikation zur Verfügung.
Folgende Ämter können Sie im Adressbuch vom EGVP erreichen.
1. der Kreiswahlleiter
2. das Veterinäramt
3. die Ausländerbehörde
4. das Rechtsamt
5. die Poststelle des Landkreises als Verteiler für alle anderen Ämter

Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren
Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern - VwVfG M-V) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a BGB gilt entsprechendes im Privatrecht.
Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3a VwVfG M-V ist eröffnet.

Verschlüsselung von E-Mails
Um uns E-Mails mit verschlüsseltem Inhalt zu schicken nutzen Sie bitte Dateien im Anhang mit dem Format .7z. Diese Dateien können von allen Mitarbeitern entschlüsselt werden, die Nutzung der Software ist weltweit kostenlos und für alle gängigen Betriebssystem verfügbar. Der Übertragungsweg ist abhängig von Ihrem Mailserver per TLS 1.2 verschlüsselt.
 
Dateiformate
Möchten Sie Dateien an die Verwaltung übertragen oder senden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden.
Folgende Dateiformate können bearbeitet werden:

  • Acrobat Reader ab Version 3.0 (.pdf, .pdf/A)
  • MS Office ab Version 97 (.doc, .docx, .xls, .xlsx, .ppt, .pptx)
  • Open Document (z. B. OpenOffice, LibreOffice) bis zur aktuell standardisierten Version sofern in einem Microsoft kompatiblen Format gespeichert
  • Textformate (ASCII) bis zur aktuell standardisierten Version (.txt, .rtf)
  • Bildformate bis zur aktuell standardisierten Version (.bmp, .tif, .jpg, .jpeg)
    Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verwaltung zulässig. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre E-Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste - soweit erforderlich - laufend aktualisiert wird.

    Beschränkung der Größe der Anhänge pro E-Mail
    Die Gesamtgröße einer einzelnen eingehenden E-Mail ist auf 30 MB begrenzt.

    Annahme von komprimierten Dateien
    Die folgenden Formate können als komprimierte Formate von allen Mitarbeitern entgegengenommen werden
    Zip, 7z

    Nicht verarbeitbare Nachrichten
    Ist Ihre E-Mail nicht bearbeitbar, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert.
    Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Verwaltung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden oder Institutionen.