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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im Vollverfahren beantragen
[Nr.99012071006002 ]

Sie möchten die Nutzung einer baugenehmigungsbedürftigen Anlage ändern lassen? Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung.

Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) 

Soweit sie nach Bauvorlagenverordnung M-V vorzulegen sind, außerdem:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Kosten

  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Antrages auf Nutzungsänderung (Bauantrag). Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung sind für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten die anrechenbaren Bauwerte anteilig zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen.

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 70,00 EUR. (Vorkasse: nein)

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