Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
[Nr.99012071006001 ]

Wollen Sie ihre bauliche Anlage anders nutzen als bisher? Dann benötigen Sie eine Baugenehmigung, sofern die Anlage nicht genehmigungsfrei ist.

Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

  • Ihr Vorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag)

Soweit sie nach der BauVorlVO M-V vorzulegen sind, außerdem:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Kosten

  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Antrages auf Nutzungsänderung (Bauantrag). Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung sind für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten die anrechenbaren Bauwerte anteilig zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen.

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 60,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Formulare

Urheber