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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Zusicherung über die Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern beantragen
[Nr.99033010279000 ]

Um für die Arbeit an Kulturgütern steuerliche Vergünstigungen zu erhalten, benötigen Sie eine Bescheinigung für das Finanzamt. Für die Bescheinigung können Sie vorher eine Zusicherung beantragen.

Zuständige Stelle

  • der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte

Kosten

  • keine

Volltext

Für nachhaltigen Städtebau ist es Städten und Kommunen wichtig, Kulturgüter zu schützen.

Wenn Sie ein solches Gut erhalten, können Sie steuerliche Vergünstigungen bekommen. Das gilt nur, wenn das Objekt nicht zu Gewerbe- oder Wohnzwecken genutzt wird.

Für die Vergünstigungen benötigen Sie eine Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen.

Damit Sie möglichst früh Klarheit über die zu erwartende Bescheinigung haben, kann Ihnen die hierfür zuständige Behörde vorab eine schriftliche Zusicherung erteilen.

Folgende Personen können sowohl die Bescheinigung als auch die Zusicherung über diese bei der zuständigen Behörde beantragen:

  • Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer des Kulturguts
  • Vertreterin beziehungsweise Vertreter der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers

Die Zusicherung ersetzt nicht die abschließende Bescheinigung. Sie können sie deshalb nicht als Nachweis beim Finanzamt einreichen, um steuerliche Vergünstigungen zu erhalten.

Bei besonderem Interesse können Sie mit der Zusicherung beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über einen bestimmten und noch nicht verwirklichten steuerlichen Sachverhalt beantragen.